Dem UN-Ausschuss gegen Folter zufolge gilt die Folter in Ägypten als „Praxis des Systems“
![]() Generalversammlung vorgestellt wurde, berichtet der UN-Ausschuss gegen Folter, dass die Verstöße gegen die Menschenrechte in Ägypten eine Routinepraxis darstellen. Der Bericht hat das Ergebnis einer fünfjährigen Untersuchung präsentiert, die 2012 infolge der Anzeigen der Stiftung Al Karama begonnen wurde.
Der Bericht erklärt, dass die
ägyptische Regierung diese Ergebnisse bereits im Juni 2016 kommentiert hatte. Dabei erklärte sie sich nicht dazu in der Lage, auf die spezifischen Anmerkungen des Ausschusses antworten zu können. Sie hatte aber auch die Schlussfolgerung angeführt, nach der bestimmte Behauptungen kein Beweis für eine „systematische Folter“ waren.
Den Angaben zufolge nannte die
ägyptische Regierung diese Behauptungen unbegründet und haltlos. Sie erklärt auf jeden Fall, einige Empfehlungen des Ausschusses annehmen zu wollen, die aber schon umgesetzt worden waren.
Die Regierung hat aber auf
jeden Fall eine große Anzahl von Empfehlungen des Ausschusses zurückgewiesen, inklusive derer, die für die Abschaffung der Isolationshaft sprechen und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle befürworten, um die mutmaßlichen Folterfälle, die Zwangsverschleppungen, die Misshandlungen, die Begrenzung des Einsatzes von Militärprozessen für nicht-zivile Fälle und die Abschaffung der Jungfräulichkeits- und Analtests an den Häftlingen zu untersuchen.
Der Bericht wurde wenige Tage
vor der UNO-Hauptversammlung in New York präsentiert. Abdelfattah Al Sisi wird unter Kritikwellen hinsichtlich der Verstöße gegen die Menschenrechte daran teilnehmen müssen. Schwere Vorwürfe finden sich im vor kurzem veröffentlichten Bericht der Organisation Human Rights Watch, deren Webseite gleich danach gesperrt wurde.
Dem Begriff zufolge offenbaren
die Quellen desselben, dass die „die ägyptischen Streitkräfte, die ägyptische Polizei und die ägyptischen Gefängniswärter systematisch foltern, um diejenigen zu bestrafen, die sich auflehnen und seit 2013 auch die Mitglieder und Unterstützer der Muslimbruderschaft, um sie zu zwingen, Geständnisse abzugeben oder um Druck auf sie auszuüben, um andere Menschen in die Vergehen zu involvieren, die man ihnen vorwirft.“
Der Ausschuss fügte hinzu: „Unsere
Quellen haben versichert, dass die Straffreiheit für Folter sehr verbreitet ist und dass dieses Verhalten aufgrund des Nichtvorhandenseins einer unabhängigen Ermittlungsstelle, die die Folteranzeigen untersucht, einer übermäßigen Nutzung der Militärgerichte, des Fehlens regelmäßiger unabhängiger Kontrollen in den Haftanstalten und aufgrund der unangemessenen Unabhängigkeit und Kompetenz des Nationalen Rats für die Menschenrechte erleichtert wird“.
Der Bericht weist auch darauf
hin, dass die Folter normalerweise einer willkürlichen Verhaftung folgt und praktiziert wird, um Geständnisse zu erzwingen oder politische Häftlinge einzuschüchtern oder zu bestrafen. Der Ausschuss wirft den Staatsanwälten, Richtern und den Gefängnisleitungen vor, die Verstöße gegen die Menschenrechte zu begünstigen, weil sie nicht in der Lage sind, „Folterpraktiken, willkürliche Verhaftungen und Misshandlungen aufzuhalten und nicht auf die Anzeigen reagieren.“
Der Bericht spricht auch von
der gewöhnlichen Praktik der Folter von Seiten der Sicherheitskräfte als von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordert die ägyptische Regierung auf, die Folterer vor Gericht zu bringen.
Gemäß dem Bericht von HRW, wurden
die Opfer geschlagen, Elektroschocks unterzogen, in extremen Belastungspositionen gehalten und oft mit den üblichen Foltermitteln vergewaltigt. Das ägyptische Außenministerium hat den Bericht in einem Schreiben seines Sprechers zurückgewiesen, in dem es heißt, der Bericht sei voller unwahrer Behauptungen.
Auch der Leiter des Nationalen
Rats für die Menschenrechte Mohammed Faek hat sich in einem Kommentar auf der Webseite der privaten Zeitung Youm7 mit den folgenden Worten vom Bericht distanziert: „In den ägyptischen Gefängnissen und Haftanstalten gibt es keine Folter“. |